Die Nebenklage
I. Was ist die Nebenklage?
Die Nebenklage bezieht sich auf die Beteiligung von Opfern einer Straftat an einem Strafverfahren. Im Gegensatz zu Zivilgerichtsverfahren, in denen Privatpersonen jederzeit andere Privatpersonen verklagen können, ist im Strafverfahren grundsätzlich nur die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage befugt. Opfer haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich als Nebenkläger am Verfahren zu beteiligen, um ihre eigenen Rechte und Interessen vor Gericht zu vertreten. Nebenklagevertreter können die Geschädigten dabei unterstützen, verschiedene Prozesshandlungen durchzuführen, wie zum Beispiel Zeugenbefragungen oder das Stellen von Beweisanträgen.
II. Wer ist berechtigt zur Nebenklage?
Nebenklageberechtigt sind insbesondere Opfer schwerer Straftaten, wie in einem entsprechenden Straftatenkatalog des § 395 StPO festgelegt. Beispiele sind Sexualdelikte sowie Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (Totschlag, Körperverletzung).
III. Wer trägt die Kosten für den Rechtsbeistand der Nebenklage?
Die Kosten für einen Nebenklagevertreter werden unterschiedlich geregelt. In Fällen nach § 397a Abs. 1 StPO wird ein Rechtsbeistand auf Antrag bestellt, und die Kosten werden von der Staatskasse übernommen. In anderen Fällen kann der Nebenkläger gemäß § 397a Abs. 2 StPO selbstständig einen Rechtsbeistand hinzuziehen. In diesen Fällen trägt der Nebenkläger grundsätzlich die Kosten. Einkommensschwache Personen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.
IV. Wer bestellt einen Nebenklagevertreter?
Die Bestellung eines Nebenklagevertreters kann auf Antrag des Nebenklägers gemäß § 397a Abs. 1 StPO durch das Gericht erfolgen. Alternativ können sich die Betroffenen an Hilfsorganisationen wie den Weißen Ring wenden, die Opfern von Straftaten Unterstützung bieten und Hilfeschecks für anwaltliche Erstberatungen ausstellen. Nach Erhalt eines solchen Schecks können die Betroffenen eigenständig einen Anwalt aufsuchen, der die Nebenklagevertretung übernimmt.
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